Kantonal Umzüge - übernimmt keine Verantwortung für Schäden
Bei meinem Umzug am 07.09.2023 wurde der Parkettboden beschädigt (ein 25 cm langer Kratze). Wir haben die Firma umgehend darüber informiert und die Schäden dokumentiert, einschliesslich Beweisbilder (Bilder vor dem Eintreffen der Umzugsmänner und während des Umzugs).
Die Reaktion des Unternehmens hierauf ist äusserst enttäuschend. Trotz klarer Beweise für die Beschädigung weigert sich das Unternehmen Kantonal Umzüge bisher, für die Reparaturen oder den Schaden aufzukommen. In den vergangenen Wochen habe ich mehrfach versuchte eine einvernehmliche Lösung mit dem Unternehmen zu finden. Allerdings ist das Unternehmen nicht bereit ein Gespräch mit mir zu führen, mich mit den Entscheidungsträgern in Verbindung zu setzen und eine Lösung zu finden. Stattdessen wird vehement abgestritten, dass die Beschädigung durch dir Firma verursacht wurde.
Auf der Webseite wirbt das Unternehmen damit, «sicher» und versichert zu sein und für Schäden aufzukommen. Leider kann ich das so nicht bestätigen. Die Art und Weise wie mit mir gesprochen wird und wie diese Angelegenheit behandelt wird ist äusserst unprofessionell. Ein Umzug ist stressig genug, aber die mangelnde Verantwortungsbereitschaft dieser Firma hat die Situation erheblich verschlimmert und ist unverschämt.
Ich möchte daher andere potenzielle Kunden warnen und darauf hinweisen, dass im Vorfeld bei dieser Firma alles dokumentiert werden sollte und Beweisbilder vorab gemacht und bestätigt werden sollten, da diese Firma scheinbar nicht bereit ist, Verantwortung für Schäden während des Umzugs zu übernehmen.
Ich hoffe immer noch auf eine vernünftige Lösung. Da ich seit letzter Woche ignoriert werden, muss ich diese Woche leider einen Rechtsanwalt einschalten – sehr enttäuschend und ärgerlich, dass es so weit kommen muss.
Reply from Kantonal Umzüge - Umzugsservice Partner GmbH
2023.09.26
Sehr geehrte Frau Frah
Besten Dank für Ihr Feedback.
Hier noch ein Zitat aus Ihrer Mail vom 10.09.23 "Da der Umzug sonst sehr gut lief und die beiden Herren einen sehr guten Job gemacht haben und äusserst zuvorkommend waren, wäre ich froh, wenn wir hier einen Kompromiss finden könnten. "
Somit schliessen wir daraus, dass die 1* nun einfach aus Frust ist und um uns als Firma eins "rein zu drücken".
------------
Und nun unserer Stellungnahme:
07.09.23: Am Umzugstag teilten Sie uns mit, dass es ein Kratzer im Holzboden gab. Darauf hin teilten wir Ihnen gleich mit, dass der Chef selbst vor Ort sei und mitteilte, dass dieser Kratzer nicht durch uns als Firma entstanden ist (da dort lediglich Kisten gestanden sind, welche durch uns transportiert wurden und ein solcher Kratzer nicht durch Kisten entstehen kann).
So. 10.09.23: Sie teilten uns an diesem Tag mit, dass Sie damit nicht einverstanden sind und auf einen Kompromiss hoffen.
Mo. 11.09.23: Ihnen wurde an diesem Tag mitgeteilt, dass wir uns gerne mal noch die Bilder anschauen werden, hier aber eigentlich von einem Minderwertigkeits-Schaden gesprochen wird, welcher in der Regel mit einem pauschalierten Betrag an die Verwaltung vergütet wird (da die Verwaltung die geschädigte Partei ist und nicht Sie als Kunde).
Ansonsten könnten wir aber auch einen Kulanzbetrag an Sie auszahlen, wobei damit dann alles erledigt wäre (ohne spätere Forderungen).
Sie meinten Sie dann, dass Sie eine Offerte einholen werden, um etwaigen Kosten herauszufinden und melden sich dann wieder.
Mi. 13.09.23: Sie meldeten sich mit dem Preis, welcher die Verwaltung nannte (ca. CHF 700.00) und sendeten uns noch die Bilder zu und sagten, dass ggf. ein Kulanzbetrag mit der Verwaltung abgemacht werden kann. Wir baten darum, dies zu klären.
Mi. 20.09.23: Sie bestätigten uns, dass die Verwaltung den Schaden machen lassen möchte uns Sie aber weitere Lösungen / Optionen suchen. Sie schlugen uns dann einen Kulanzbetrag in der Höhe von CHF 300.00 vor, wobei spätere Forderungen entfallen würden.
Do. 21.09.23: Wir teilten Ihnen mit, dass der Chef, welcher ja auch vor Ort war, klar der Meinung ist, dass der Schaden nicht durch die Firma entstanden ist, jedoch bereit sei, mit max. CHF 100.00 entgegenkommen (ohne Präjudiz und Anerkennung einer Leistungspflicht).
Am selben Tag teilten Sie uns dann mit, dass Sie direkt mit dem Chef sprechen möchten, da Sie die Aussage inakzeptabel finden und eine bodenlose Frechheit (obwohl Ihnen dies seit dem Umzug mitgeteilt wurde).
Fr. 22.09.23: Der Chef rief Sie an und hinterliess eine Nachricht auf der Combox. Ein Rückruf von Ihnen kam jedoch nicht.
Mo. 25.09.23: Es kamen die Bewertungen auf div. Portalen, woraufhin der Chef Sie noch einmal versuchte zu kontaktieren. Sie wimmelten ihn am Telefon ab und schrieben ein wütendes Mail.
------Zitat------
"Ich bitte um einen sofortigen Rückruf (Ihre Nummer). Heute, nachdem ich eine online Bewertung abgegeben habe, wurde ich telefonisch von einem der Zügelmänner kontaktiert, der nun in meine neue Wohnung kommen möchte.
Dieses Vorgehen Ihrer Firma ist äusserst dubios und unprofessionell.
Ich möchte nicht, dass irgendwelche Männer in meine Wohnung kommen oder sich auch nur in der Nähe davon aufhalten. Ich bitte um einen Rückruf und eine schriftliche Stellungnahme, zu Ihrem Vorgehen."
------Zitat Ende------
Wir teilten Ihnen dann mit, dass Sie der Chef kontaktiert hat und dass er einer der Zügelmänner war. Dies wurde Ihnen ja bereits seit dem Umzugstag mitgeteilt... Seither ist Funkstille und wir wissen nicht, ob Sie mit dem Chef telefonierten oder nicht... Wir gehen mal nicht davon aus, was sehr Schade ist.
Auch finden wir nach wie vor eine Zahlung von CHF 100.00 sehr fair für einen Schaden, welcher nicht durch uns verursacht wurde. Es standen Kisten an diesem Ort und nichts, was ein solcher Kratzer hätte verursachen können.
Freundliche Grüsse
Kantonal Umzüge
Besten Dank für Ihr Feedback.
Hier noch ein Zitat aus Ihrer Mail vom 10.09.23 "Da der Umzug sonst sehr gut lief und die beiden Herren einen sehr guten Job gemacht haben und äusserst zuvorkommend waren, wäre ich froh, wenn wir hier einen Kompromiss finden könnten. "
Somit schliessen wir daraus, dass die 1* nun einfach aus Frust ist und um uns als Firma eins "rein zu drücken".
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Und nun unserer Stellungnahme:
07.09.23: Am Umzugstag teilten Sie uns mit, dass es ein Kratzer im Holzboden gab. Darauf hin teilten wir Ihnen gleich mit, dass der Chef selbst vor Ort sei und mitteilte, dass dieser Kratzer nicht durch uns als Firma entstanden ist (da dort lediglich Kisten gestanden sind, welche durch uns transportiert wurden und ein solcher Kratzer nicht durch Kisten entstehen kann).
So. 10.09.23: Sie teilten uns an diesem Tag mit, dass Sie damit nicht einverstanden sind und auf einen Kompromiss hoffen.
Mo. 11.09.23: Ihnen wurde an diesem Tag mitgeteilt, dass wir uns gerne mal noch die Bilder anschauen werden, hier aber eigentlich von einem Minderwertigkeits-Schaden gesprochen wird, welcher in der Regel mit einem pauschalierten Betrag an die Verwaltung vergütet wird (da die Verwaltung die geschädigte Partei ist und nicht Sie als Kunde).
Ansonsten könnten wir aber auch einen Kulanzbetrag an Sie auszahlen, wobei damit dann alles erledigt wäre (ohne spätere Forderungen).
Sie meinten Sie dann, dass Sie eine Offerte einholen werden, um etwaigen Kosten herauszufinden und melden sich dann wieder.
Mi. 13.09.23: Sie meldeten sich mit dem Preis, welcher die Verwaltung nannte (ca. CHF 700.00) und sendeten uns noch die Bilder zu und sagten, dass ggf. ein Kulanzbetrag mit der Verwaltung abgemacht werden kann. Wir baten darum, dies zu klären.
Mi. 20.09.23: Sie bestätigten uns, dass die Verwaltung den Schaden machen lassen möchte uns Sie aber weitere Lösungen / Optionen suchen. Sie schlugen uns dann einen Kulanzbetrag in der Höhe von CHF 300.00 vor, wobei spätere Forderungen entfallen würden.
Do. 21.09.23: Wir teilten Ihnen mit, dass der Chef, welcher ja auch vor Ort war, klar der Meinung ist, dass der Schaden nicht durch die Firma entstanden ist, jedoch bereit sei, mit max. CHF 100.00 entgegenkommen (ohne Präjudiz und Anerkennung einer Leistungspflicht).
Am selben Tag teilten Sie uns dann mit, dass Sie direkt mit dem Chef sprechen möchten, da Sie die Aussage inakzeptabel finden und eine bodenlose Frechheit (obwohl Ihnen dies seit dem Umzug mitgeteilt wurde).
Fr. 22.09.23: Der Chef rief Sie an und hinterliess eine Nachricht auf der Combox. Ein Rückruf von Ihnen kam jedoch nicht.
Mo. 25.09.23: Es kamen die Bewertungen auf div. Portalen, woraufhin der Chef Sie noch einmal versuchte zu kontaktieren. Sie wimmelten ihn am Telefon ab und schrieben ein wütendes Mail.
------Zitat------
"Ich bitte um einen sofortigen Rückruf (Ihre Nummer). Heute, nachdem ich eine online Bewertung abgegeben habe, wurde ich telefonisch von einem der Zügelmänner kontaktiert, der nun in meine neue Wohnung kommen möchte.
Dieses Vorgehen Ihrer Firma ist äusserst dubios und unprofessionell.
Ich möchte nicht, dass irgendwelche Männer in meine Wohnung kommen oder sich auch nur in der Nähe davon aufhalten. Ich bitte um einen Rückruf und eine schriftliche Stellungnahme, zu Ihrem Vorgehen."
------Zitat Ende------
Wir teilten Ihnen dann mit, dass Sie der Chef kontaktiert hat und dass er einer der Zügelmänner war. Dies wurde Ihnen ja bereits seit dem Umzugstag mitgeteilt... Seither ist Funkstille und wir wissen nicht, ob Sie mit dem Chef telefonierten oder nicht... Wir gehen mal nicht davon aus, was sehr Schade ist.
Auch finden wir nach wie vor eine Zahlung von CHF 100.00 sehr fair für einen Schaden, welcher nicht durch uns verursacht wurde. Es standen Kisten an diesem Ort und nichts, was ein solcher Kratzer hätte verursachen können.
Freundliche Grüsse
Kantonal Umzüge