Wohnungsverwalter
Nach Übernahme der WEG-Verwaltung vom vorherigen Verwalter liegt 13,5 Monate nach Ende des Geschäftsjahres noch keine beschlussfähige Jahresabrechnung vor. Ferner wurde der Prozess, die Verwalterbestellung beglaubigen zu lassen, 11 Monate versäumt. Prädikat: mangelhaft
Datum der Erfahrung: 22 February, 2026
Datum der Erfahrung: 22 February, 2026